Kontakt
Von der Industrie- und Handelskam- mer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden - IHK Darmstadt Rhein Main Neckar
Dipl.-Ing. Ralf Schöwer
Südwestring 19
64807 Dieburg
Telefon: 06071 - 61 89 96
Telefax: 06071 - 61 70 96
VOB-Ergänzungsband 2015
Abrechnung neu geregelt
Im September 2015 wurden in dem VOB Ergänzungsband in den allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für 20 Gewerke die Abschnitte 0.5 „Abrechnungseinheiten“ und 5. „Abrechnung“ überarbeitet.
Der Abschnitt 5. ist jetzt in allen Gewerken einheitlich gegliedert. Es wurden dazu die Unterpunkte 5.1 Allgemeines, 5.2 Ermittlung der Massen / Mengen, 5.3 Übermessungsregeln und 5.4 Einzelreglungen, eingeführt. Für die Ermittlung der Massen wurden in geringem Umfang neue Regeln aufgestellt. So sind zum Beispiel für die Flächenermittlung einer unregelmäßigen Einzelfläche vorrangig die Formeln für einfache geometrische Formen anzuwenden (Kreis, Dreieck, Trapez, Raute). Ist dies nicht möglich, so ist die Gesamtfläche in 1 m breite Abschnitte aufzuteilen. Die Flächen der Abschnitte sind dann nach dem umschreibenden Rechteck des Abschnitts zu bestimmen. Die bisher geltenden „Abzugsregeln“ wurden zu „Übermessungsregeln“ mit den bisher bekannten Flächen- und Längenbezügen umgewandelt.
In der 4. Auflage des "Baustellenhandbuchs für Aufmaß- und Mengenermittlung" sind alle Neuerungen für die betroffenen Gewerke berücksichtigt.
siehe > Profil > Publikationen